Glossar

Die Begriffe, über die alle reden — korrekt erklärt

Kein Juristendeutsch, keine Übertreibung: Jeder Begriff kommt mit Definition, DSGVO-Bezug und der Einordnung, was er für Ihre KI-Nutzung bedeutet.

AI Act

Der AI Act ist die EU-Verordnung 2024/1689 zur Regulierung künstlicher Intelligenz — mit einer Kompetenz-Erwartung und Transparenzpflichten für Anwender.

Anonymisierung

Anonymisierung ist die unumkehrbare Entfernung des Personenbezugs (Erwägungsgrund 26 DSGVO) — anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein AVV ist die nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebene Vereinbarung mit Dienstleistern, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten.

Datenminimierung

Datenminimierung ist der DSGVO-Grundsatz (Art. 5 Abs. 1 lit. c), nur die für den Zweck erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Lokale Verarbeitung

Lokale Verarbeitung ist die Ausführung von Analyse- und KI-Schritten direkt auf dem eigenen Gerät, ohne Übertragung der Inhalte an Server.

Named Entity Recognition (NER)

NER ist ein maschinelles Lernverfahren, das Personen, Orte und Organisationen im Fließtext erkennt — Kern automatischer Pseudonymisierung.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO).

PII

PII (Personally Identifiable Information) ist der englische Sammelbegriff für Angaben, die eine Person identifizieren können — aus dem US-Recht.

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ersetzt identifizierende Angaben durch Platzhalter mit getrennt aufbewahrtem Schlüssel (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) — anerkannte Schutzmaßnahme.

Re-Identifizierung

Re-Identifizierung ist die Wiederherstellung des Personenbezugs aus pseudonymisierten oder vermeintlich anonymen Daten — gewollt oder als Angriff.