Re-Identifizierung
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
Re-Identifizierung ist die Wiederherstellung des Personenbezugs aus pseudonymisierten oder vermeintlich anonymen Daten — gewollt (der Round-Trip mit dem Zuordnungsschlüssel) oder ungewollt (ein Angriff durch Verknüpfung mit Zusatzwissen).
Die gewollte Re-Identifizierung ist der Grund, warum Pseudonymisierung für Arbeitsabläufe taugt: Ein KI-Ergebnis, das mit Platzhaltern erstellt wurde, wird lokal wieder mit den echten Namen versehen — das Dokument ist fertig nutzbar, ohne dass der KI-Anbieter je einen Klarnamen gesehen hat. Voraussetzung ist, dass der Zuordnungsschlüssel das eigene Gerät nicht verlässt.
Die ungewollte Re-Identifizierung ist das Risiko, an dem auch Anonymisierung scheitern kann: Wer genug Zusatzwissen verknüpft (Wohnort, Alter, Beruf, öffentlich verfügbare Register), kann Personen in Datensätzen identifizieren, die auf den ersten Blick anonym wirken. Deshalb verlangt Erwägungsgrund 26 DSGVO, alle Mittel zu berücksichtigen, die vernünftigerweise zur Identifizierung genutzt werden könnten. Für die Praxis heißt das: Auch pseudonymisierte Texte sollten vor dem Versand geprüft werden, ob Klartext-Reste oder identifizierende Kontextdetails verblieben sind. Im Zweifel lieber eine Textstelle zurückhalten als eine ungeschützte senden.
Verwandte Begriffe
AI Act · Anonymisierung · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Datenminimierung
Praxisorientierung, keine Rechtsberatung. Mehr Kontext im Blog: Wissen & Ratgeber.