Pseudonymisierung

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, bei der identifizierende Angaben durch Platzhalter ersetzt werden und die Zuordnung zur Person nur über einen getrennt aufbewahrten Schlüssel möglich ist (Art. 4 Nr. 5 DSGVO). Die Daten bleiben personenbezogen — aber die Maßnahme ist in der DSGVO ausdrücklich als Schutzmaßnahme anerkannt (Art. 25, Art. 32).

Der entscheidende Unterschied zur Anonymisierung: Pseudonymisierung ist umkehrbar. Wer den Zuordnungsschlüssel besitzt, kann den Personenbezug wiederherstellen — das ist gewollt, denn so lässt sich mit den Daten weiterarbeiten. Ein KI-Ergebnis, das mit Platzhaltern wie „Name_Gruppe1“ erstellt wurde, kommt nach dem Round-Trip mit echten Namen zurück.

Rechtlich relevant ist das Trennungsgebot: Zuordnungsschlüssel und pseudonymisierte Daten gehören in getrennte Hände (EDPB-Leitlinie 01/2025). Der EuGH hat in C-413/23 P (04.09.2025) zudem den relativen Personenbezug bestätigt — pseudonymisierte Daten können für einen Empfänger ohne realistische Möglichkeit, den Schlüssel zu erlangen, nicht-personenbezogen sein. Genau darauf setzt lokale Verarbeitung: Der Schlüssel bleibt auf Ihrem Rechner, der KI-Anbieter sieht nur Platzhalter.

Verwandte Begriffe

AI Act · Anonymisierung · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Datenminimierung

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