Freigabe-Unterlagen

„Ich muss erst unseren Datenschutzbeauftragten fragen." — Gute Idee. Hier sind seine Antworten.

Die Freigabe von KI-Werkzeugen ist ein Zwei-Personen-Entscheid. Die Standardfragen Ihres DSB beantwortet diese Seite direkt und öffentlich — die fertigen Unterlagen für seine Akte bündelt das Datenschutz-Template-Paket.

Rückfragen Ihres DSB beantworten wir direkt: service@porthor.de

Das Datenschutz-Template-Paket

Fünf Dokumente, ein Zweck: Ihr DSB kann Ja sagen — mit Akte

Ihr DSB muss die Freigabe begründen und dokumentieren können. Das Datenschutz-Template-Paket nimmt ihm die Schreibarbeit ab: alle Unterlagen sind auf die lokale porthor-Architektur vorbefüllt und auf die Prüfschritte der DSGVO aufgebaut.

Security-Whitepaper

Die technische Grundlage für die DSB-Bewertung: was porthor ist, der komplette Datenfluss, alle Speicherorte, die vollständige Liste der Netzwerk-Endpunkte und die Nachweisbarkeit jedes Verarbeitungsschritts.

VVT-Mustereintrag (Art. 30 DSGVO)

Fertiger Vorschlag für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Zwecke, Kategorien, Empfänger, Löschfristen und Verweis auf die TOM — Platzhalter ersetzen, prüfen, übernehmen.

TOM-Vorlage (Art. 32 DSGVO)

Technische und organisatorische Maßnahmen, vorbefüllt auf die lokale porthor-Architektur: Pseudonymisierung, getrennte Schlüsselaufbewahrung, Privacy-Gate, Zugriff über Ihre bestehenden Ordnerberechtigungen.

Prüfliste AV-Vertrag

Für den von Ihnen gewählten KI-Anbieter: die Punkte, die ein Auftragsverarbeitungsvertrag abdecken muss — zum Abhaken beim Vergleich der Anbieter-Standardverträge.

Muster-Anschreiben an den DSB

Damit Sie nicht bei null anfangen: ein Anschreiben, das Ihr DSB versteht — mit den richtigen Fragen und den Verweisen auf Whitepaper, VVT und TOM gleich enthalten.

So erhalten Sie das Paket

199 € netto, einmalig — als Zusatzoption im Lizenzkonfigurator. Ab 5 Jahreslizenzen (Pro oder Automate) ist das Datenschutz-Template-Paket automatisch inklusive. Lieferung nach dem Kauf an Ihre Kauf-E-Mail-Adresse.

Im Lizenzkonfigurator wählen →

Alle Dokumente sind als Entwurf gekennzeichnet — Praxisorientierung, keine Rechtsberatung; vor Verteilung im Unternehmen fachlich prüfen.

Die Kurzfassung für den DSB

Was die App überträgt — und was nie

KategorieAntwort
Dokumentinhalte an den Hersteller Nie. Es existiert kein porthor-Server, der Inhalte empfängt — Analyse, OCR, NER, Schwärzung, Export laufen lokal.
An den KI-Anbieter (opt-in) Ausschließlich pseudonymisierte Platzhalter-Texte, mit den eigenen Zugangsdaten des Verantwortlichen. Privacy-Gate blockiert Klartext-Reste fail-closed; Freigaben einzelner Werte sind bewusste Nutzeraktion und werden gezählt.
Zuordnungsschlüssel Verbleibt getrennt und ausschließlich lokal (Art. 4 Nr. 5 DSGVO — getrennte Aufbewahrung).
Lizenz/Konto E-Mail + zufällige Geräte-UUID an den Lizenzserver — nie Hostname, Hardware-IDs oder Inhalte.
Telemetrie Keine Inhalts- oder Verhaltenstelemetrie. Solange Sie angemeldet sind, meldet die App dem Lizenzserver, dass ein Download oder Update stattgefunden hat: Ereignistyp, Version, Betriebssystem, Architektur. Sonst nichts. Der Update-Check ist read-only und standardmäßig aus.
Nachweis Lokaler Verarbeitungsnachweis je Ordner: manipulationserkennende Hash-Kette, nur Metadaten und Zähler, nie Inhalte — als PDF exportierbar (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).

Die komplette technische Herleitung mit Datenflussdiagramm steht auf Sicherheit & Architektur.

Warum dieser Ansatz rechtlich trägt

Heute (EuGH, Urteil vom 04.09.2025, C‑413/23 P): Der relative Personenbezug ist bestätigt — pseudonymisierte Daten können für einen Empfänger, der den Zuordnungsschlüssel weder besitzt noch mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann, als anonym gelten. porthor pseudonymisiert vollständig lokal, die Zuordnungstabelle verlässt Ihr Gerät nie — die gewählte KI sieht ausschließlich Platzhalter.

Morgen (EDPB-Leitlinien-Entwurf 02/2026, in Konsultation): Bei Verarbeitung im Auftrag zählt die Perspektive des Auftraggebers — pseudonymisierte Daten blieben dann auch beim KI-Dienstleister personenbezogen. Die kluge Linie: schon heute nach dem strengeren Standard arbeiten — Pseudonymisierung dokumentieren + AVV mit dem KI-Anbieter abschließen. porthor liefert Ihnen genau diese Dokumentation: den Verarbeitungsnachweis je Ordner, manipulationserkennend.

Pseudonymisierte Daten bleiben aus Ihrer Sicht personenbezogen (Art. 4 Nr. 5 DSGVO) — Ihre Pflichten als Verantwortlicher bestehen fort; porthor unterstützt Sie dabei, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

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