PII
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
PII ist der englische Sammelbegriff (Personally Identifiable Information) für Angaben, die eine Person identifizieren können. Der Begriff stammt aus dem US-Recht und wird in der Praxis oft synonym zu „personenbezogene Daten“ verwendet — ist aber enger gefasst.
Der Unterschied liegt im Ansatz: US-Definitionen von PII zählen typischerweise konkrete Identifikatoren auf (Name, Sozialversicherungsnummer, Führerscheinnummer). Der DSGVO-Begriff der personenbezogenen Daten ist dagegen abstrakt und deutlich weiter: Er erfasst jede Information, die sich auf eine identifizierbare Person bezieht — auch indirekte Merkmale und Kombinationen, die einzeln unverdächtig wirken.
Für die Praxis heißt das: Wenn ein Werkzeug oder eine Dokumentation von „PII-Erkennung“ spricht, lohnt der Blick, welche Kategorien tatsächlich erkannt werden. Für DSGVO-Zwecke muss die Erkennung breiter greifen als klassische US-PII-Listen — im Immobilienkontext etwa auch Objektadressen, Wohnungsnummern oder Aktenzeichen, wenn sie eine Person identifizierbar machen. Technische Grundlage solcher Erkennung ist häufig Named Entity Recognition.
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