Personenbezogene Daten
Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) — vom Namen über die IBAN bis zur Wohnungsnummer im Mietvertrag.
Der Begriff ist bewusst weit gefasst: Identifizierbar ist eine Person schon dann, wenn sie direkt oder indirekt — etwa durch Zuordnung zu einer Kennung, Standortdaten oder besonderen Merkmalen — bestimmt werden kann. Im Immobilienalltag sind deshalb weit mehr Angaben personenbezogen, als viele annehmen: Mieternamen, Adressen, Telefonnummern, Kontodaten, aber auch die Kombination aus Objektadresse und Wohnungsnummer, wenn sie auf eine konkrete Person schließen lässt.
Für den KI-Einsatz folgt daraus: Sobald ein Dokument personenbezogene Daten enthält und an einen externen Dienst geht, greift die DSGVO — mit Fragen nach Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer. Wer die identifizierenden Angaben vorher lokal durch Platzhalter ersetzt (Pseudonymisierung), reduziert genau diese Angriffsfläche und setzt den Grundsatz der Datenminimierung technisch um.
Verwandte Begriffe
AI Act · Anonymisierung · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Datenminimierung
Praxisorientierung, keine Rechtsberatung. Mehr Kontext im Blog: Wissen & Ratgeber.