Anonymisierung

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2026

Anonymisierung ist die unumkehrbare Entfernung des Personenbezugs aus Daten, sodass keine natürliche Person mehr identifiziert werden kann (Erwägungsgrund 26 DSGVO). Wirklich anonyme Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO — echte Anonymität ist aber schwerer zu erreichen, als es klingt.

Die Abgrenzung zur Pseudonymisierung ist der häufigste Begriffsfehler in Diskussionen über KI und Datenschutz: Bei der Pseudonymisierung existiert ein Zuordnungsschlüssel, der die Wiederherstellung des Personenbezugs erlaubt — die Daten bleiben personenbezogen. Bei der Anonymisierung gibt es keinen Weg zurück; die Information über die Person ist endgültig entfernt. Ein Werkzeug, das Namen durch Platzhalter ersetzt und den Schlüssel behält, pseudonymisiert also — es anonymisiert nicht.

Praktisch bedeutet Unumkehrbarkeit auch: Für die Weiterarbeit mit dem Dokument (etwa KI-gestützte Entwürfe, die mit echten Namen zurückkommen sollen) ist Anonymisierung ungeeignet. Sie ist der richtige Weg für die dauerhafte Weitergabe nach außen — etwa Statistiken oder Veröffentlichungen. Zu beachten bleibt das Risiko der Re-Identifizierung durch Verknüpfung mit Zusatzwissen: Auch vermeintlich anonyme Datensätze können sich als rückführbar erweisen.

Verwandte Begriffe

AI Act · Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) · Datenminimierung · Lokale Verarbeitung

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