EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
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Herausgeber: Europaeische Kommission / AI Office
Quelle:      https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
Grundlage:   Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Juni 2026), Annex 1
             zu Art. 50 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act)

Nutzung
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Die Icons sind zur freien Verwendung veroeffentlicht. Eine Namensnennung der
Kommission oder des AI Office ist nicht erforderlich.

Die Verwendung der Icons ist freiwillig und begruendet fuer sich genommen keine
Rechtskonformitaet. Die Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 AI Act gelten
unabhaengig davon.

Inhalt
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LABEL_AI GENERATED_*   vollstaendig KI-generierte Inhalte
LABEL_AI MODIFIED_*    teilweise mit KI veraenderte Inhalte
LABEL_AI_*             Basis-Icon (fuer eigene Textzusaetze oder eine zweite Ebene)

Jeweils in vier Varianten: black, white, black transparent, white transparent.
PNG/ fuer Bildbearbeitung, SVG/ fuer verlustfreie Skalierung.

Platzierung (Code of Practice, Measure 1.2)
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- direkt in den Inhalt einbetten, nicht nur danebenschreiben
- an einer Stelle ohne ueberlagernde Elemente (z. B. rechte obere Ecke)
- beim ersten Kontakt klar erkennbar, ohne Zutun der Betrachter
- bei Videos: am Anfang, in regelmaessigen Abstaenden und nach Unterbrechungen

Stand: August 2026
